Amden
Benken
Kaltbrunn
Schänis-Maseltrangen
Weesen

Todesfall

Wenn ein Mensch stirbt, sind Kummer und Schmerz der Hinterbliebenen oft so gross, dass kein Wort das ausdrücken kann, was sie im Augenblick des Abschieds durchmachen. Jedes Leid ist individuell und niemand vermag sich in einen Hinterbliebenen hineinzuversetzen, der den Verlust eines nahen Verwandten, eines Freundes, einer Freundin verkraften muss. Im Trauerfall benötigen die Zurückbleibenden sehr viel Kraft und Zuversicht. 

Unsere Seelsorger und unsere Pfarrei, genauso wie die anderen Pfarreien, fühlen mit den Angehörigen der Heimgegangenen in den schweren Stunden des Abschieds mit.

Sie haben einen lieben Menschen verloren und müssen nun von ihm Abschied nehmen. Was ist zu tun?

Gerne begleiten und unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Beerdigung. Wenden Sie sich an das Sekretariat Ihrer Pfarrei, um einen Termin für die Beerdigung abzusprechen. In einem persönlichen Gespräch können Sie anschliessend die Abdankungsfeier und/oder den Gottesdienst mit einem/r Seelsorger/in vorbereiten.

Wir sind jederzeit für Sie da, wenn Sie jemanden brauchen, der Ihnen beistehen soll. 

Platzhalter Kirche
Pfarreisekretariat Weesen
Bernadette Boos
Röm.-kath. Pfarramt
Hofstrasse 2
8872 Weesen
Telefon: 055 616 11 87

Öffnungszeiten
Neu: Mittwoch, 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 14.00 – 16.00 Uhr

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt?

  • Arzt anrufen
  • Pfarreibeauftragten Diakon Pawel Gorski: 079 588 73 33 benachrichtigen oder
  • Pfarreisekretariat 055 616 11 87 (nur am Montagmorgen und Freitagnachmittag besetzt)
  • Bestattungsamt der Gemeinde informieren


Bei einem Todesfall werden die nahestehenden Angehörigen oder Bezugspersonen des / der Verstorbenen mit Handlungsvollmacht gebeten, sich möglichst innerhalb eines halben Tages beim Bestattungsamt am Wohnsitz des/der Verstorbenen zu melden. Als Ausweis gilt die ärztliche Todesbescheinigung. Beim Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim erfolgt die Meldung üblicherweise direkt durch die Verwaltung bzw. Heimleitung.

Beim Bestattungsamt wird u. a. Folgendes besprochen: 

  • Erd- oder Urnenbestattung 
  • Zeitpunkt der Einsargung durch den Sargschreiner der Gemeinde und Überführung des/der Verstorbenen, usw. 

Der Tag der Erdbestattung oder Urnenbeisetzung wird nach Absprache mit dem Pfarreiverantwortlichen festgelegt.

Benötigen die Angehörigen einen amtlichen Todesschein, z.B. für Versicherungen, Banken, usw., können sie diesen beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes beziehen. 

Bestattung

  • Die katholische Beerdigung/Urnenbestattung mit anschliessendem Trauergottesdienst in der kath. Fli- oder Bühlkirche Weesen findet in der Regel um 10.00 Uhr statt
  • Besammlung um 09.50 Uhr beim Friedhofgebäude 
  • Der Rosenkranz für die / den Verstorbene(n) wird gebetet: an den 2 Vorabenden um 17.00 Uhr in der Klosterkirche (Ausnahme an Sonn- und Feiertagen um 17.30 Uhr)

Urnenbestattung

  • Nach Ablauf der Frist von 48 Stunden kann der Leichnam zur Kremation überführt werden, das Bestattungsamt orientiert Sie über den Kremationsort. 
  • Die Urne wird zu Beginn der Bestattungsfeierlichkeiten, wie der Sarg bei der Erdbestattung, beim Friedhofgebäude aufgestellt. Blumen und Kränze schmücken die Urne und werden bereitgestellt für die Begleitung zum Grab. 

Varianten der Urnenbeisetzung nach Absprache mit dem Bestattungsamt:

  • Beisetzung der Urne im Urnengrab
  • Beisetzung der Urne in einem bestehenden Grab
  • Beisetzung der Urne im Gemeinschaftsgrab

„Keiner lebt sich selber, und keiner stirbt sich selber. Leben wir, so leben wir dem Herrn; sterben wir, so sterben wir dem Herrn. Darum: wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn.“

Röm 14, 7–8

„Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schliessen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.“

Polnisches Sprichwort

Gottesdienste

Veranstaltungen

Ansprechpersonen

DSGVO Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner